- Sie haben einen Steuerbescheid erhalten und wollen Sicherheit darüber erlangen, ob dieser ordnungsgemäß ist? Oder Sie wollen gegen einen vorliegenden Bescheid vorgehen?
- Eine Betriebsprüfung steht Ihnen ins Haus, und Sie wollen Ihr Rechnungswesen überprüfen lassen?
- Das Finanzamt hat Ihre Steuergestaltung nicht akzeptiert und Sie wollen dagegen vorgehen?
Nicht jede Ansicht oder Entscheidung der Finanzbehörden muss tatenlos akzeptiert werden. Wir vertreten unsere Mandanten bei der
Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber
Ämtern und Behörden. Dabei legen wir insbesondere auf eine
klare Chancen-/Risikoabwägung Wert, die Ihnen eine sachgerechte Entscheidungsbasis liefert.
Sollte eine
einvernehmliche Lösung mit den Finanzbehörden nicht möglich sein, setzen wir Ihre Interessen in enger Zusammenarbeit mit den Achalm Treuhand Rechtsanwälten vor den
Finanzgerichten durch.
Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch im Rahmen von
Betriebsprüfungen. Wir beraten Sie umfassend zum Thema
?Datenzugriff der Finanzverwaltung? und
digitale Betriebsprüfung (GdPDU), prüfen bei Bedarf vorab Ihre Daten, zeigen mögliche Prüfungsfelder auf und bereiten Sie und die zu prüfenden Unterlagen sach- und fachgerecht vor. Wann immer es möglich ist, lassen wir die eigentliche
Prüfung in unseren Kanzleiräumen stattfinden, so dass ihr Betriebsablauf durch die Prüfung nicht beeinträchtigt wird.