- Sie benötigen zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Unternehmerpflichten eine Bilanz oder eine Einnahmen-Überschussrechnung?
- Ihre Bank verlangt nach einem Jahresabschluss, der den Anforderungen nach Basel II genügt?
- Das Registergericht fordert Sie auf, eine Offenlegungsbilanz einzureichen?
- Sie sind international tätig und benötigen einen Jahresabschluss nach IAS/IFRS?
Qualifizierte
Jahresabschlüsse (Handels- und Steuerbilanzen, IAS/IFRS) und
Einnahmen-Überschussrechnungen nach den gültigen handels- und steuerrechtlichen Vorgaben sind bei uns nur der Anfang vom (Jahres-)Ende. Denn unabhängig von Ihrer Branche führen wir, neben einer
Plausibilitätsbeurteilung oder
-prüfung, bei Bedarf auch eine breite Analyse der vergangenen Monate durch, aus der Sie wichtige Erkenntnisse für die künftige Ausrichtung Ihres Unternehmens ziehen können.
Dabei ist es unser Bestreben, für jeden Mandanten den individuell passenden ?Versorgungsumfang? zu finden: von der Erstellung einer einfachen Einnahmen-Überschussrechnung mit Kontennachweis bis hin zur Ausarbeitung von Abschlüsse nach
internationaler Rechnungslegung (IAS/IFRS). Insbesondere bei internationalen Konzernen mit Töchtern im In- und
Ausland arbeiten wir dabei eng mit
steuerlichen Beratern vor Ort zusammen. Und selbstverständlich ensprechen unsere Konzernabschlüsse den Vorschriften internationaler Rechnungslegung, insbesondere nach IAS/IFRS. Der richtige Partner für jede Unternehmensgröße. Darüber hinaus liefern wir Ihnen auch jede gewünschte Art von
Sonderabschlüssen, beispielsweise
Auseinandersetzungsbilanzen, Einbringungsbilanzen oder Konsolidierungsbilanzen.
Zur Fertigung von
Offenlegungsbilanzen nutzen wir die Möglichkeiten moderner Kommunikationsformen und reichen diese selbstverständlich in elektronischer Form beim Handelsregister ein. Eine kostengünstige Erstellung dieser Abschlüsse ist durch die Standardkonfomität des von uns eingesetzten Systems gewährleistet.